An dieser Stelle würden wir die Bemessungsgrenze gerne etwas variabler halten und statt der konkreten Zahl 1 Million lieber die vage Formulierung "hohe" Vermögen einfügen. Die Grenze von 1 Million Euro scheint uns mit Blick auf Menschen mit Land- oder Immobilienbesitz zu gering gesetzt, da die Grenze schnell erreicht werden kann. In diesen Fällen ist das Vermögen aber nicht liquide und höhere Steuern können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Besitz veräußert werden muss, um die Erbschaftssteuern zu bezahlen. Eine konkrete Festlegung der Untergrenze muss am Ende durch die Politik erfolgen, die hier zu einer guten Abwägung kommen muss. Wir sehen uns nicht in der Position, hier zu einer konkreten Zahl zu kommen.
Ä2 zu A9: Gerechte Investitionen für die Zukunft
Antragstext
Von Zeile 6 bis 8:
sehen dafür eine Einführung einer Vermögenssteuer und eine Erhöhung der Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen über 1 Mio. Euro als Maßnahme zur Finanzierung als notwendig an. Diese Maßnahmen ermöglichen nicht nur diese Investitionen, sondern
Begründung
Von Zeile 6 bis 8:
sehen dafür eine Einführung einer Vermögenssteuer und eine Erhöhung der Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen über 1 Mio. Euro als Maßnahme zur Finanzierung als notwendig an. Diese Maßnahmen ermöglichen nicht nur diese Investitionen, sondern
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