FO1: Finanzordnungsänderung Nr. 9
Antragstext
Die Vollversammlung möge beschließen:
Nr. 9 Satz 2 der Finanzordnung wird wie folgt geändert:
Dienstreisen unterliegen der Genehmigungspflicht des Vorstands oder der Geschäftsführung.
Begründung
Schon seit vielen Jahren werden Dienstreisen in der Regel durch die Geschäftsführung freigegeben. Auch aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist dies notwendig und sinnvoll. Daher soll dies nun auch formal normalisiert werden.