S4: Satzungsänderung § 10
Antragstext
Die Vollversammlung möge beschließen:
§10 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:
Aufgabe der von der Vollversammlung gewählten Revisor*innen ist es, jährlich mindestens einmal eine Prüfung der Bücher und der Kasse des Landesjugendringes vorzunehmen und darüber der Vollversammlung zu berichten.
Begründung
Der Vorstand wurde durch die 45. Vollversammlung des Landesjugendrings beauftragt, das aktuelle Vorstandsmodell gemeinsam mit dem Hauptausschuss zu evaluieren und ggf. Änderungen an diesem vorzuschlagen. Im Rahmen des HA 05/22 am 11.10.2022 wurden die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt und mit den Vertreter*innen der Verbände diskutiert.
Eine mehrfache Revision scheint aus Sicht des Vorstands überflüssig und bedeutet für Vorstand, Geschäftsstelle und Revisor*innen eine unnötige Doppelung der Arbeit.