- Ä1 (aejn-Delegation (beschlossen am: 24.03.2023), Eingereicht)
S2: Satzungsänderung § 8
Antragstext
Die Vollversammlung möge beschließen:
- § 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) bis zu zwei Vorstandssprecher*innen, von denen eine Position nur durch eine Person besetzt werden kann, die sich nicht als männlich definiert,
b) dem*der Schatzmeister*in,
c) bis zu zwei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern, von denen eine Position nur durch eine Person besetzt werden kann, die sich nicht als männlich definiert.
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahlperiode endet mit der Wahl eines neuen Vorstands. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der gesamte Vorstand. Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt.
- §8 Abs. 4 wird gestrichen. Die folgenden Absätze werden in der Nummerierung angepasst.
Begründung
Der Vorstand wurde durch die 45. Vollversammlung des Landesjugendrings beauftragt, das aktuelle Vorstandsmodell gemeinsam mit dem Hauptausschuss zu evaluieren und ggf. Änderungen an diesem vorzuschlagen. Im Rahmen des HA 05/22 am 11.10.2022 wurden die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt und mit den Vertreter*innen der Verbände diskutiert.
Vorgeschlagen wird eine Abschaffung der Fachvorstände und die Einführung eines gleichberechtigten Vorstands, der aus bis zu fünf Personen besteht. Dabei werden bestimmte Positionen quotiert, können also nur vor solchen Personen besetzt werden, die sich nicht als männlich definieren.
Aus Gründen der Handlungsfähigkeit des Vorstands ist es notwendig, auch die Vertretungsberechtigung des Vorstands zu ändern. Zukünftig sollen Vorstandsmitglieder auch alleine vertretungsberechtigt sein, also bspw. Arbeitsverträge unterzeichnen oder Mittel freigeben.