S3: Satzungsänderung § 9
Antragstext
Die Vollversammlung möge beschließen:
§9 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:
Die Dienst- und Fachaufsicht regelt der Vorstand in eigener Zuständigkeit.
Begründung
Der Vorstand wurde durch die 45. Vollversammlung des Landesjugendrings beauftragt, das aktuelle Vorstandsmodell gemeinsam mit dem Hauptausschuss zu evaluieren und ggf. Änderungen an diesem vorzuschlagen. Im Rahmen des HA 05/22 am 11.10.2022 wurden die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt und mit den Vertreter*innen der Verbände diskutiert.
Vorgeschlagen wird eine Abschaffung der Fachvorstände und die Einführung eines gleichberechtigten Vorstands, der aus bis zu fünf Personen besteht. Dabei werden bestimmte Positionen quotiert, können also nur vor solchen Personen besetzt werden, die sich nicht als männlich definieren.
Eine Definition der Zuständigkeiten des Vorstands durch die Satzung scheint überflüssig, da eine effektive Aufgabenverteilung am besten intern und ohne äußere Maßgaben erstellt werden kann.