- Ä1 (aejn-Delegation (beschlossen am: 24.03.2023), Eingereicht)
S5: Satzungsänderung § 11
Antragstext
Die Vollversammlung möge beschließen:
§11 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Amtszeit des Vorstands und der Revisor*innen beträgt zwei Jahre.
§11 Abs. 3 a) wird wie folgt neu gefasst:
a) Die Vollversammlung wählt den Vorstand in nachfolgender Reihenfolge:
1. Wahl der nicht-männlichen Position des*der Vorstandssprecher*in
2. Wahl der offenen Position des*der Vorstandssprecher*in
3. Wahl des*der Schatzmeister*in
4. Wahl der nicht-männlichen Position des gleichberechtigten Vorstandsmitglieds
5. Wahl der offenen Position des gleichberechtigten Vorstandsmitglieds
§11 Abs. 3 b) wird gestrichen. Die folgenden Punkte werden in der Nummerierung angepasst.
§11 Abs. 3 c) wird wie folgt neu formuliert:
Die Vorstandsmitglieder werden mit der Mehrheit der anwesenden Delegierten gewählt. Erreicht ein*e Kandidat*in im ersten Wahlgang keine ausreichende Mehrheit, so können sich bis zu zwei weitere Wahlgänge anschließen. Wird bis einschließlich des dritten Wahlgangs die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, gilt dieser Wahlvorgang als beendet.
Begründung
Der Vorstand wurde durch die 45. Vollversammlung des Landesjugendrings beauftragt, das aktuelle Vorstandsmodell gemeinsam mit dem Hauptausschuss zu evaluieren und ggf. Änderungen an diesem vorzuschlagen. Im Rahmen des HA 05/22 am 11.10.2022 wurden die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt und mit den Vertreter*innen der Verbände diskutiert.
Vorgeschlagen wird eine Abschaffung der Fachvorstände und die Einführung eines gleichberechtigten Vorstands, der aus bis zu fünf Personen besteht. Dabei werden bestimmte Positionen quotiert, können also nur vor solchen Personen besetzt werden, die sich nicht als männlich definieren.
Wie sich in der 45. Vollversammlung gezeigt hat, ist der Wahlmodus mit bis zu 6 Wahlgängen mindestens unpraktisch und kann den Ablauf einer Versammlung erheblich beeinträchtigen. Ebenso scheint es nicht logisch, dass Wahl und Abwahl des Vorstands mit unterschiedlichen Mehrheiten erfolgen sollen. Es wird daher vorgeschlagen, dies anzugleichen.